Dark Mode Light Mode

BaFin veröffentlicht Hinweise gemäß Geldwäschegesetz

Die BaFin hat Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter ihrer Aufsicht stehen.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise geben konkretisierende Hinweise zu den gesetzlichen Vorschriften, die die Verpflichteten bei der Umsetzung der ihnen obliegenden Pflichten unterstützen sollen. 

Die Hinweise dienen der ordnungsgemäßen Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen und folgen dabei einem risikobasierten Ansatz. Insbesondere werden auch gesetzliche Neuerungen in den Auslegungshinweisen erläutert. So wird zum Beispiel das Konzept des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten konkretisierend erläutert. Zudem werden die Pflichten im Zusammenhang mit der Identifizierung der auftretenden Person verdeutlicht. Weiterhin werden von den Auslegungshinweisen Entwicklungen am Markt aufgegriffen und hierzu Regelungen getroffen.

Die BaFin hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise schriftlich und im Wege einer Anhörung konsultiert. Mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Einziehungsanordnung und Möglichkeit der Rückerstattung

Next Post

FMA-Erhebung zu Fremdwährungskrediten