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Russland vom EuGH zum Schadensersatz verurteilt
Massenunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren der Planungsbüro Wendenschloß UG (haftungsbeschränkt)
Die neue Musterklage an einem Beispiel

Massenunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren der Planungsbüro Wendenschloß UG (haftungsbeschränkt)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wendenschloß UG (haftungsbeschränkt), Wendenschloßstraße 139, 12557 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Meyer und Steffen Katzmann, Amtsgericht Charlottenburg – HRB 163098, – hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 08.11.2018 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

36p IN 2831/17 Amtsgericht Charlottenburg, 14.11.2018

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