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WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA – Außerordentliche Hauptversammlung

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WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA

Bochum

Amtsgericht Bochum HRB 16897

WKN A1EMHN
ISIN DE000A1EMHN1

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 20. November 2018 um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen des Herrn Notars Wendelin Freiherr von Ketelhodt,
Rittershaus Rechtsanwälte, Mainzer Landstraße 61, 3. Obergeschoss,
60329 Frankfurt am Main.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA und der WW Projektentwicklungs GmbH

Die persönlich haftende Gesellschafterin beabsichtigt, nach Erteilung der Zustimmung der Hauptversammlung einen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA und der WW Projektentwicklungs GmbH abzuschließen. Die WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA hält 100 % der Anteile an der WW Projektentwicklungs GmbH.

Der Ergebnisabführungsvertrag hat nach seinem Entwurf vom 8. Oktober 2018 den folgenden Wortlaut:

Ergebnisabführungsvertrag

zwischen WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16897, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin WW Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren zur Einzelvertretung berechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Wolfgang Willers

– nachfolgend „Organträgerin“ genannt –

und WW Projektentwicklungs GmbH mit Sitz in Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16686, vertreten durch ihren zur Einzelvertretung berechtigten alleinigen Geschäftsführer Matthias Hamm

– nachfolgend „Organgesellschaft“ genannt –

– nachfolgend zusammen auch „Parteien“ genannt –

1

Vorbemerkung

Die Organträgerin hält 100% der Geschäftsanteile an der Organgesellschaft. Zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft wird der nachfolgende Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Den Parteien ist bekannt, dass der Ergebnisabführungsvertrag der Zustimmung durch die notariell beurkundeten Gesellschafterversammlungen der Parteien bedarf.

2

Ergebnisabführung

2.1

Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die Organträgerin abzuführen.

2.2

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ablauf des Geschäftsjahres der Organgesellschaft und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses der Organgesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.

2.3

Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

3

Verlustübernahme

Die Organträgerin verpflichtet sich zur Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.

4

Wirksamwerden

Dieser Vertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018, sofern die Eintragung des Vertrages in das Handelsregister der Organgesellschaft bis zum 31. Dezember 2018 erfolgt; erfolgt die Eintragung des Vertrages in das Handelsregister der Organgesellschaft nach dem 31. Dezember 2018, so gilt dieser Vertrag rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem die Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft erfolgt.

5

Vertragsdauer

5.1

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des 31. Dezember 2023. Unabhängig davon ist eine Kündigung erst mit Wirkung 5 Jahre nach Beginn des Wirtschaftsjahres, für das die Rechtsfolgen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG erstmalig eintreten, möglich. Sofern der Ablauf dieser fünf Zeitjahre in das laufende Geschäftsjahr der Organgesellschaft fällt, verlängert sich die Vertragsdauer nach vorstehendem Satz bis zum Ablauf des Geschäftsjahres der Organgesellschaft.

5.2

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer nach Abs. 1 wird der Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

5.3

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist jederzeit zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Organträgerin nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft beteiligt ist, die Organträgerin die Geschäftsanteile an der Organgesellschaft veräußert oder einbringt, die Organträgerin oder die Organgesellschaft verschmolzen, gespalten oder liquidiert werden.

5.4

Die Kündigung dieses Ergebnisabführungsvertrages bedarf der Schriftform.

6

Schlussbestimmungen

6.1

Änderungen und Ergänzungen dieses Ergebnisabführungsvertrages bedürfen der Schriftform, sofern nicht eine notarielle Beurkundung gesetzliche Voraussetzung ist und wenn die Gesellschafterversammlungen sowohl der Organträgerin als auch der Organgesellschaft der entsprechenden Änderung bzw. Ergänzung zugestimmt haben.

6.2

Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Ergebnisabführungsvertrages als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden, gegebenenfalls in der gebührenden Form, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung schließen, mit denen der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle der unwirksamen bzw. der nichtigen Leistungs- oder Zeitbestimmung treten.

(Ort, Datum)

WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA als Organträgerin
Wolfgang Willers als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin WW Verwaltungs GmbH
WW Projektentwicklungs GmbH als Organgesellschaft
Matthias Hamm, Geschäftsführer

Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit sowohl der Zustimmung der Hauptversammlung der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA, die vorliegend als Einwilligung auf der Grundlage des Vertragsentwurfs vom 08. Oktober 2018 erteilt werden soll, als auch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der WW Projektentwicklungs GmbH. Die Gesellschafterversammlung der WW Projektentwicklungs GmbH wird ihre Zustimmung voraussichtlich noch vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung erteilen. Der Ergebnisabführungsvertrag soll alsbald nach der Hauptversammlung der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA am 20. November 2018 abgeschlossen werden. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Ergebnisabführungsvertrag ferner der Eintragung im Handelsregister vor dem Ende des laufenden Kalenderjahres.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags gemäß dem aufgestellten Entwurf vom 8. Oktober 2018 zwischen der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA und der WW Projektentwicklungs GmbH zuzustimmen.

Unterlagen

Vom Tag der Einberufung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Nöckerstraße 37f in 44879 Bochum zur Einsichtnahme durch die Kommanditaktionäre aus:

Die Tagesordnung mit dem Beschlussvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats

Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags in der Fassung vom 8. Oktober 2018 zwischen der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA und der WW Projektentwicklungs GmbH

Gemeinsamer Bericht der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA und der Geschäftsführung der WW Projektentwicklungs GmbH gemäß § 293a AktG

Jahresabschlüsse der WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017

Jahresabschlüsse der WW Projektentwicklungs GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 und das Geschäftsjahr 2017

Auf Verlangen wird jedem Kommanditaktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:

WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA
Nöckerstraße 37f, 44879 Bochum
Telefax: +49 234 93767-99
E-Mail: info@bawoag.de

Anträge und Wahlvorschläge von Kommanditaktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Kommanditaktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA
Nöckerstraße 37f, 44879 Bochum
Telefax: +49 234 93767-99
E-Mail: info@bawoag.de

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse

WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA
Nöckerstraße 37f, 44879 Bochum
Telefax: +49 234 93767-99
E-Mail: info@bawoag.de

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum 13. November 2018, 24.00 Uhr, in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 30. Oktober 2018, 00.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft bis spätestens zum 13. November 2018, 24.00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Kommanditaktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Kommanditaktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilt werden, sind schriftlich an vorstehende Adresse oder per Telefax an +49 234 93767-99 zu erteilen.

 

Bochum, den 11. Oktober 2018

WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA
die persönlich haftende Gesellschafterin
WW Verwaltungs GmbH

Anfragen gemäß § 125 AktG
WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA
Nöckerstraße 37f, 44879 Bochum
Telefax: +49 234 93767-99
E-Mail: info@barrierefreieswohnenag.de

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