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CashCar Buchner: BaFin ordnet die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts an
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CashCar Buchner: BaFin ordnet die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts an

Die BaFin hat CashCar Buchner, Inh. Heike Buchner, Geiselhöring, mit Bescheid vom 7. September 2018 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts aufgegeben.

Das Unternehmen bietet Geldsuchenden den Ankauf und die umgehende Rückvermietung ihres Kraftfahrzeugs unter der Bezeichnung „sale & lease back“ an. Es räumt den Geldsuchenden ein „Rücktrittsrecht“ binnen sechs Monaten zum Zweck des „Rückkaufs“ ihres Kraftfahrzeugs ein.

Hierdurch betreibt das Unternehmen das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrunde liegenden Verträge abzuwickeln.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

So wirbt das Unternehmen auf seiner Internetseite:

„Sale & lease back

„Sale & lease back“ hat einige Vorteile gegenüber einem klassischen Kreditvertrag oder Pfandkredit. „Sale & lease back ist kein Kreditvertrag“. Wir kaufen Ihr Fahrzeug und vermieten es direkt wieder an Sie zurück.

Sie bleiben mobil und nutzen Ihr Fahrzeug weiter, das in Ihrem Besitz verbleibt. Und das wichtigste – Sie bleiben mobil und erhalten die Liquidität für Ihre Bedürfnisse und Verpflichtungen.

Mit „Sale&lease back“ haben Sie Ihre Kosten voll im Griff.

Ihr Vorteil

Der Vorteil von „Sale & lease back“ ist im Vergleich zu Pfandverträgen oder dem klassischen Verkauf Ihres Fahrzeuges, dass Sie Ihr Fahrzeug weiterhin nutzen können und so im Alltag mobil bleiben.

Bei CashCar Buchner verbleiben lediglich der KFZ-Brief und der Zweitschlüssel.

Da Sie jederzeit von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können, haben Sie auch eine 100%ige Kostenkontrolle.“

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