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Vollstreckungsverfahren wegen Betrugs

Staatsanwaltschaft Landshut

306 Js 42982/15 – 05.09.18

Vollstreckungsverfahren gegen CABUZIO Gennaro wegen Betrugs

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entscheidung des Landgerichts Landshut 16.01.2018 Aktz.: 306 Js 42982/15 VA, wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Ab Juli 2015 verkaufte der Verurteilte unter Verwendung des Accounts „just-feel-limited“ hochpreisige Bekleidung und Armbanduhren über die Online-Verkaufsplattform eBay in deren Besitz er sich tatsächlich nicht befand und deren Versand an die Erwerber er zu keinem Zeitpunkt beabsichtigte.

Die Käufer bezahlten den vereinbarten Kaufpreis jeweils vorab, entweder per Banküberweisung oder PayPal-Zahlung.

Die Käufer bzw. die Firma Paypal wurden jeweils um die Summe des Kaufpreises geschädigt.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte selber durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen oder Vollstreckungserleichterungen bewilligt wurden.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Landshut zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und ist kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

 

Weber, Rechtspfleger

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