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Catalis SE – Außerordentliche Hauptversammlung

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Catalis SE Amsterdam, Die Niederlande

Einladung zur Teilnahme
an der außerordentlichen Hauptversammlung der Catalis SE


Die Aktionäre der Catalis SE sind hiermit eingeladen, an der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens teilzunehmen. Die Hauptversammlung wird am 8. Oktober 2018 um 11 Uhr CET am registrierten Sitz der Gesellschaft, in der Laan van Diepenvoorde 3, 5582 LA Waalre, Niederlande stattfinden und in englischer Sprache abgehalten werden.

Die Tagesordnung ist wie folgt:

Tagesordnung

TOP 1:

Eröffnung der Versammlung

TOP 2:

Genehmigung des Umzugs des Sitzes der Gesellschaft von den Niederlanden nach England (UK) und die Übernahme der neuen Satzung, sobald der Umzug effektiv durchgeführt ist.

TOP 3:

Abschluss

Vorschlag zur Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung
Die Verwaltung schlägt folgenden Beschluss vor:

Beschluss

(1) Der Sitz der Gesellschaft wird vorbehaltlich und in Einklang mit der Council Regulation (EC) No. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 nach Großbritannien (Vereinigtes Königreich) verlegt
(2) Die Satzung des Unternehmens wird entsprechend neu gefasst, die neue Satzung ersetzt die bisherige vom Zeitpunkt an, zu dem die Sitzverlegung effektiv durchgeführt ist
(3) Die Durchführung der rechtlichen Umsetzung dieser Maßnahmen, sofern sie von der außerordentlichen Hauptversammlung genehmigt werden

Alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung können kostenfrei entweder auf der Website des Unternehmens (www.catalisgroup.com) oder am Sitz des Unternehmens, Laan van Diepenvoorde 3, 5582 LA Waalre, Niederlande, eingesehen werden.

Zusätzliche Informationen zur außerordentlichen Hauptversammlung
Teilnahme und Ausübung der Stimmrechte

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, setzen sich bitte über ihre Bank oder ihren Broker in Verbindung mit:

Catalis SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Fax unter +49 89 30903-74675
oder per mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre müssen sich von ihrer Bank oder ihrem Broker bestätigen lassen, dass die Aktien in ihrem Namen registriert sind. Die schriftliche Bestätigung muss beim Computershare Operations Center spätestens bis zum 1. Oktober 2018 um 18:00 Uhr (CET) eingegangen sein. Die Aktionäre erhalten dann ihre Eintrittskarte per Post oder mail. Die Eintrittskarte gilt als Zugangsberechtigung für die Hauptversammlung.

Aktionäre, die sich über Computershare Operations Center zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben mehrere Möglichkeiten ihre Stimmrechte auszuüben. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, können entweder einen Dritten oder den Vertreter der Catalis SE, Peter Biewald, bevollmächtigen, sich vertreten zu lassen und gemäß ihren Vorgaben abzustimmen. Die Formulare für die Vollmacht und die Instruktionen zur Abstimmung finden sich auf der Website des Unternehmens:

http://www.catalisgroup.com/index.php?id=153

auf Anfrage werden die Formulare auch per Post versandt.

Sofern der Vertreter des Unternehmens bevollmächtigt werden soll, muss die Vollmacht an folgende Adresse geschickt werden: Catalis SE, Peter Biewald, Laan van Diepenvoorde 3, 5582 LA Waalre, Niederlande.

Zutrittskontrolle

Die angemeldeten Aktionäre und Bevollmächtigten können ihre Stimmrechte nur ausüben, wenn Sie sich bei der Hauptversammlung persönlich anmelden. Die Zutrittskontrolle beginnt am Tag der Hauptversammlung ab 10 Uhr, alle Teilnehmer müssen sich ausweisen, die Bevollmächtigten müssen zudem schriftliche Vollmachten vorlegen.

September 2018

Catalis SE

The Board of Directors

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