infoteam Software AG Bubenreuth
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der infoteam Software AG
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der infoteam Software AG am 11.10.2018 um 18:00 Uhr an unserem Firmensitz Am Bauhof 9, 91088 Bubenreuth in Deutschland ein.
Wir berufen diese Versammlung in Erfüllung eines Verlangens gem. § 122 Abs. 1 AktG der Aktionäre Dr. Brendel Familienstiftung und Familienstiftung John ein, deren Anteile jeweils nachweislich während der letzten drei Monate vor diesem Verlangen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichten („antragstellende Aktionäre“).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 447.705 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), die jeweils eine Stimme gewähren.
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß §13 unserer Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der infoteam Software AG, Deutschland, verzeichnet sind. Umschreibungen im Aktienregister werden in den letzten acht Tagen vor der außerordentlichen Hauptversammlung nicht mehr vorgenommen.
Zusammen mit dieser Einladung erhalten Sie die Tagesordnung, das Beteiligungsverhältnis sowie Ihren persönlichen Stimmzettel bzw. eine Stimmrechtsvollmacht. Dieser Stimmzettel berechtigt Sie Ihre Wahl zu den einzelnen Tagesordnungspunkten an der außerordentlichen Hauptversammlung zu treffen.
Die Unterlagen werden zusätzlich im Bundesanzeiger zur Einsicht veröffentlich.
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch den Stimmrechtsbevollmächtigen der Gesellschaft, Herrn Michael Classen, oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular liegt der Einladung bei.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gem. §122Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzungsverlangen).
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der außerordentlichen Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, der 15. September 2018, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
infoteam Software AG
Joachim Strobel
Vorstand (CEO)
Tagesordnung
der außerordentlichen Hauptversammlung
der infoteam Software AG, Bubenreuth
am 11.10.2018 um 18:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in 91088 Bubenreuth, Am Bauhof 9
Die antragstellenden Aktionäre haben die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:
TOP 1: |
Vertrauensentzug Christian Zahn |
TOP 2: |
Bestellung eines Sonderprüfers |
TOP 3: |
Sonstiges |
Beschlussvorlagen der antragstellenden Aktionäre
zur außerordentlichen Hauptversammlung
der infoteam Software AG, Bubenreuth
TOP 1: |
Vertrauensentzug Christian Zahn Dem Vorstandsmitglied Herrn Christian Zahn wird das Vertrauen der Hauptversammlung entzogen. Begründung der antragstellenden Aktionäre: Die Behandlung des vorgeschlagenen Tagesordnungspunktes kann aufgrund des durch Herrn Zahn eingeleiteten Rechtsstreits nicht bis zur nächsten Hauptversammlung zurückgestellt werden. Herr Zahn führt insbesondere an, in der Verweigerung seiner Entlastung in der Hauptversammlung vom 12.07.2018 läge kein Grund für eine Abberufung als Vorstand. Rein vorsorglich ist daher die Beschlussfassung über den ausdrücklichen Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung erforderlich. |
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TOP 2: |
Bestellung eines Sonderprüfers Es soll eine Sonderprüfung aufgrund folgender Vorgänge durchgeführt und zu diesem Zweck ein Sonderprüfer bestellt werden:
Zum Prüfer wird Herr Dietmar Zanzinger, Wirtschaftsprüfer in Tillypark 4, 90431 Nürnberg, bestellt mit der Maßgabe, nötigenfalls zusätzliche sachverständige Hilfspersonen hinzuziehen zu können. Begründung der antragstellenden Aktionäre: Es besteht der Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einigen voneinander unabhängigen Sachverhalten, die mit der Geschäftsführung des Vorstandes Zahn in Verbindung stehen. Die Aufklärung dieser Sachverhalte dient zur Vorbereitung der Entscheidung, ob gegen den Vorstand Zahn Ersatzansprüche geltend gemacht werden sollen. |