Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verletzung der Kreditaufnahmegrenze in Bezug auf einen Miteigentumsfonds und wegen Verletzung von Fondsbestimmungen in Bezug auf einen Miteigentumsfonds gegen die Kapitalanlagegesellschaft MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 FMABG mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von € 2.800 verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.