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Unerlaubter pluralis majestatis

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Ein Anwalt ist gut, zwei Anwälte zu haben, ist besser… Das dachte sich ein Rechtsanwalt, der alleinig eine Kanzlei betreibt, und benutzte ständig bei Beiträgen im Internet den Plural. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I – 20 U 52/17, vom 17.07.2018 fand diesen pluralis majestatis des Anwalts irreführend.

Der beklagte Anwalt hatte sich unter anderem damit verteidigt, er treffe im Hausflur manchmal einen Kollegen und spräche mit diesem über juristische Themen. Das fand das Oberlandesgericht aber nicht ausreichend.

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