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Staatsanwaltschaft Mühlhausen – Möglichkeit der Entschädigung

Staatsanwaltschaft Mühlhausen

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)


403 Js 64385/17

Mit Entscheidung des Amtsgericht Sondershausen vom 23.05.2018, Az.: 403 Js 64385/17 wurde gegen Maik Lange geb. am 26.12.1987 die Einziehung des Wertersatzeses gemäß §73c StGB in Höhe von 790,00 € angeordnet.

Der Einziehungsentscheidung lag folgende Feststellung zugrunde:

Der Verurteilte verkaufte am 05.12.2017 zu einem Preis von 790,00 € auf der Online Plattform EBay – Kleinanzeigen einen Laptop ASUS an den Geschädigten M. Pienariu. Der Geschädigte überwies den Kaufpreis, der Verurteilte lieferte den Laptop nicht aus und zahlte den Kaufpreis auch nicht zurück.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zu Anmeldung der Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung der Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:

https://www.thueringen.de/th4/thgsta/info-geschaedigte/index.aspx

Zutreffend ist hier Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

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