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Hinweise der FMA gelten nicht nur für Österreich

Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sehen viele Kleinanleger in Immobilien eine attraktive Anlagealternative, etwa zu Sparbüchern und anderen Kapitalmarktprodukten.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat daher den Markt für sogenannte Immobilienanleihen unter die Lupe genommen hat. Wie die FMA Marktanalyse zeigt, können viele dieser Anleihen auch von Kleinanlegern gezeichnet werden. Für viele Anleger suggerieren Immobilienanleihen dabei eine besondere Sicherheit, die aber nicht immer gegeben ist. Die FMA rät Anlegern daher, sich gerade bei solchen Investitionen angemessen über die möglichen Risiken zu informieren.

Dazu die FMA Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Der Begriff Immobilie gilt oft als ein Synonym für Beständigkeit und Sicherheit. Eine Investition in Immobilienanleihen darf aber nicht mit einer Investition in Immobilien verwechselt werden. Anleger müssen sich im Klaren sein, dass sie mit einer Immobilienanleihe am Risiko eines Unternehmens beteiligt sind, nicht an dem einer Immobilie.“

Laut der FMA Marktanalyse waren zum Analysezeitpunkt im April 2018 am österreichischen Kapitalmarkt 189 sogenannte Immobilienanleihen von 82 Emittenten mit einem gesamten geplanten Emissionsvolumen von € 6.496,5 Mio. ausständig.

Der Begriff Immobilienanleihe hat keine rechtliche Bedeutung. Er wird üblicherweise für Anleihen verwendet, die von Unternehmen emittiert werden, welche in den Bau, Erwerb, die Entwicklung oder die Verwaltung von Immobilien investieren. Der Begriff garantiert keinesfalls, dass eine Anleihe unmittelbar durch den Wert von Immobilien oder sonstiger Garantien besichert ist.

Im Gegenteil: Der Großteil der für Kleinanleger zugänglichen Anleihen ist unbesichert. Gerät der Emittent der Anlage in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann dies somit auch bei sogenannten Immobilienanleihen zu Verlust oder Ausfall der Investition führen.

Als besonders risikoreich haben sich in der Vergangenheit Anleihen mit sehr hohen Renditen trotz kurzer Laufzeiten erwiesen. Hier besteht oft ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall. „Wie bei allen Investitionen gilt auch hier: höherer Ertrag heißt höheres Risiko“, so die FMA-Vorstände Ettl und Kumpfmüller.

Für Anleihen, die auch für Kleinanleger bestimmt sind, müssen Emittenten ab einem Emissionsvolumen von € 2 Millionen einen Wertpapierprospekt vorlegen, der alle Informationen zu den Risiken der Anleihe enthalten muss. Die FMA prüft Wertpapierprospekte auf ihre Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit. Emittenten sogenannter Immobilienanleihen unterliegen in der Regel keiner Solvenzaufsicht durch die FMA.

Einen Themenfokus zu Immobilienanleihen finden Anleger auf der FMA-Website unter

https://www.fma.gv.at/fma-themenfokusse/fma-fokus-immobilienanleihen/

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