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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Agennix AG

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. April 2018 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 17.500 Euro zulasten der Agennix AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Agennix AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 24. April 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Agennix AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. April 2018 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 Euro zulasten der Agennix AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Agennix AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 24. April 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Agennix AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. April 2018 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 Euro zulasten der Agennix AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Agennix AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis zum 31. Dezember 2013 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 24. April 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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