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Was bedeutet eigentlich Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung?

Aufgrund des aktuellen Falles der Insolvenz der Facto Financial Services AG wurden wir immer wieder gefragt, was eigentlich eine Insolvenz in Eigenverantwortung ist? Im folgenden können Sie eine kurze Definition dieser noch relativ neuen Regelung lesen:Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stößt in der Praxis häufig (noch) auf Unsicherheit, da die Beteiligten wenig Erfahrungen damit haben und die Besonderheiten nicht einschätzen können.

Voraussetzungen und Besonderheiten

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO stellt kein eigenes Verfahren dar. Es handelt sich vielmehr um Sonderregelungen zur Verwaltung und Verfügung über das Vermögen des Insolvenzschuldners im (vorläufigen) Insolvenzverfahren. Dies erfolgt anders als im „normalen“ Insolvenzverfahren nicht durch einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner oder das schuldnerische Unternehmen selbst. Überwacht wird der Schuldner von einem durch das Insolvenzgericht bestellten (vorläufigen) Sachwalter. Die Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung ist bereits seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung geregelt. Die Verfahrensart wurde jedoch nur selten angeordnet. Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) aus dem Jahr 2012 wurde die Möglichkeit einer Eigenverwaltung mittels der §§ 270a und b InsO gefördert und wird seither häufiger beantragt und angeordnet.

Quelle: https://www.deutscheranwaltspiegel.de/insolvenz-in-eigenverwaltung-wann-ist-sie-sinnvoll/

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