Dark Mode Light Mode
"Dynamische Preisdifferenzierung" bei Online-Shops
Facto Financial Services AG – Keine Information auf der Webseite über die Eigeninsolvenz?
FuBus: Gläubiger erhalten erste Abschlagszahlung

Facto Financial Services AG – Keine Information auf der Webseite über die Eigeninsolvenz?

User fragten uns, ob das Unternehmen nicht verpflichtet sei, auf seiner Webseite auf die Eigeninsolvenz hinzuweisen. Dort ist nirgendwo ein entsprechender Hinweis zu finden. Soweit uns bekannt ist, muss die Facto Financial Services AG diesen Fakt tatsächlich nicht auf der Webseite bekanntgeben. Nach Ansicht eines von uns befragten Rechtsanwaltes muss das Unternehmen jedoch vor Vertragsabschlüssen auf diesen Umstand hinweisen lassen. Hier sind natürlich vorrangig die Vermittler in der Pflicht, um nicht irgendwann in Beraterhaftung genommen werden zu können.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

"Dynamische Preisdifferenzierung" bei Online-Shops

Next Post

FuBus: Gläubiger erhalten erste Abschlagszahlung