Am 24. Juli 2018 wurden die Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften eröffnet- fast pünktlich zu Ferienbeginn in Bayern (30.07.2018). Dies dachte sich vielleicht auch das Amtsgericht München und setzte kurzerhand die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen auf den 14.09.2018 (Ferienende in Bayern 10.09.2018).
Das ist soweit kein Problem – sofern die Insolvenzverwalter, welche die Anleger zur Anmeldung der Forderungen auffordern, diese auch zeitnah aussprechen würden. Das scheint aber nicht zu geschehen! Zwar hat man bereits vor Verfahrenseröffnung angekündigt, dass man „vorausgefüllte Anmeldeformulare“ versenden werde, welche die Anleger nur unterschreiben bräuchten. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung wurde diese Ankündigung dahingehend erweitert, dass die Anmeldeformulare Anfang August versendet werden. Zwischenzeitlich wurde diese Passage aber in den FAQs in „Mitte“ August abgeändert und nun liegt der Termin bei Ende August.
Auch werden die Anleger freundlich gebeten, möglichst diese Formulare zu nutzen, um das Verfahren – für die Insolvenzverwalter – zu vereinfachen. Am einfachsten wäre es wohl gewesen, den Anlegern auch die angedachte Anmeldezeit zu ermöglichen.
Tatsächlich sind von den knapp bemessenen 7, 5 Wochen Anmeldefrist bereits 2,5 Wochen verstrichen, ohne dass etwas passiert ist. Die Gründe hierfür lassen sich nur erahnen, verstehen kann man diese nicht. Hatte man doch seit Mitte März Zeit, die Anlegerdaten zusammenzutragen. Es bleibt nur zu hoffen, dass den Anlegern, die bis Ende August 2018 die Anschreiben erhalten, genug Zeit verbleibt, um die Forderungen anmelden zu können.
Wir haben in der Vergangenheit viele Insolvenzverfahren erlebt und müssen dazu anmerken, dass Sie einen der fähigeren Presseartikelschreiber haben. Aber alles andere lässt bei Ihnen in der Kanzlei dann doch ein wenig zu wünschen übrig bzw. ist stark verbesserungswürdig. Wir werden uns dazu auch an das zuständige Insolvenzgericht beim AG München wenden. Für uns ist das möglicherweise ein Skandal im Skandal, Herr Jaffé!
Herr Bremer, stellen Sie bitte weitere Fragen an Hr. Jaffé!
Wir möchten das Insolvenzgutachten sehen, bevor wir unsere Forderungsanmeldung abschicken oder einen Anwalt beauftragen!
Wir brauchen nicht ein Insolvenzgutachten sondern DREI !
Wer waren die Gutachter im Magellan-Insolvenzverfahren?
Halten Sie Ihre Drohkulisse gegen Herrn Jaffe noch aufrecht? Bietet er nicht unentgeltliche anwaltliche Leistungen für Stimmrechtsübertragungen an, nennt man dies nicht Stimmenkauf? Unter welchen Voraussetzungen könnten dabei Kosten für alle „Klein“-Gläubiger anfallen?
Ist dies eine Mandatserteilung an einen Ihnen bekannten Anwalt, der an der Gläubigersammlung teilnimmt?
Machen Sie Ihren Lesern klar, dass Vollmachten, Mandatserteilungen und Stimmrechtsübertragungen an einen Anwalt auch unabhängig von der Forderungsanmeldung widerufen werden können?