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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 11. Mai 2018 insgesamt vier Ordnungsgelder in Höhe von je 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Den Maßnahmen lagen Verstöße gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Unterlagen zur Konzernrechnungslegung für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktionen ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidungen sind bestandskräftig.

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