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Nebenkosten bei Wohnraummietverhältnis – Belege auch der Nachbarn müssen vom Vermieter vorgelegt werden
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Nebenkosten bei Wohnraummietverhältnis – Belege auch der Nachbarn müssen vom Vermieter vorgelegt werden

Der Bundesgerichtshof zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters im
Urteil VIII ZR 189/17

Der Fall:

In einem Mehrparteienhaus wollte eine Mietpartei extrem hohe Heizkosten nicht zahlen. Der Vermieter klagte auf Zahlung und der Fall landete vor dem Bundesgerichthof. Der Mieter wollte auch in die Abrechnungsbelege der Nachbarn schauen. Das wollte der Vermieter aber wiederum nicht.

Landgericht und Oberlandsgericht werden vom Bundesgerichtshof überstimmt:

Das Landgericht und Oberlandesgericht verurteilten zur Zahlung und sagten: Aufgabe des Mieters ist es klar zu sagen und beweisen, dass die hohen Heizkosten nicht angefallen sind. Außerdem stellten sie sich auf die Seite des Vermieters und sagten Nein zu dem Wunsch, in die Belege der Nachbarn zu schauen.

Der Bundesgerichtshof urteilte anders:

Natürlich darf der Mieter zur Kontrolle sich auch die Abrechnungen der Nachbarn ansehen. Außerdem muss der Vermieter darlegen und beweisen, wie hoch der Verbrauch war. Ansonsten sei der Mieter machtlos.

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