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Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo UG – BaFin ordnet Abwicklung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an

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Die BaFin hat der Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG), Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln.

Die Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG) nahm auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährte Dritten Darlehen. Hierdurch betreibt sie das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Amtsgericht Kiel Aktenzeichen: HRB 15590 KI Bekannt gemacht am: 28.05.2018 15:09 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
11.05.2018
HRB 15590 KI: Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo UG (haftungsbeschränkt), Norderstedt, c/o Andreas Wohlers, Bargkoppel 9, 22844 Norderstedt. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: c/o Andreas Wohlers, Bargkoppel 9, 22844 Norderstedt; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 1.

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