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ADCADA gewinnt – ADCADA verliert

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Verlieren | © CC0 Pixabay

Versuchen kann man es ja mal, wird sich der Rechtsanwalt des Unternehmens ADCADA gedacht haben. Übrigens handelt es sich hier um eine große Kanzlei, mit der wir gerne streiten und bisher nahezu immer erfolgreich waren. Nun hatte die Kanzlei dem Unternehmen ADCADA möglicherweise wohl Hoffnungen gemacht in Bezug auf unsere Berichterstattung, mit der das Unternehmen möglicherweise stark zu kämpfen haben könnte.

ADCADA hatte über einen seiner Rechtsanwälte den Versuch einer einstweiligen Verfügung gestartet und war damit auch erfolgreich. Schaut man sich die Entscheidung des Landgerichts Hamburg dann aber genauer an, dann hat ADCADA hier 2/3 des Streites verloren bezogen auf die Kosten des Urteils. Das bedeutet, diebewertung.de muss 1/3 der Kosten übernehmen und ADCADA 2/3 der Kosten.

Nun überlassen wir es unseren Usern zu entscheiden, ob das nun eine gute Idee war vom Unternehmen ADCADA so vorzugehen. Da waren wir mit unserer einstweiligen Verfügung doch wesentlich erfolgreicher gegen das Unternehmen ADCADA. Darüber hatten wir ja bereits berichtet. Nun kennen wir bereits zwei Rechtsanwälte des Unternehmens ADCADA, aber versucht, die Dinge pragmatisch anzugehen, hat bis zum heutigen Tage keiner der beiden. Vielleicht auch deshalb, weil man dann keine Honorarnote mehr stellen könnte, wenn das geklärt wird.

Allgemeines:

Uns liegt vor allem daran, dass es, wenn man Kapital einsammelt, BaFin gestattete Prospekte gibt und eine Werbung, die auch das Risko für den Investor klar, verständlich und sichtbar ausweist. Das hat auch speziell nichts mit dem Unternehmen ADCADA zu tun, sondern diesen Anspruch erheben wir auch für andere Marktteilnehmer. Der Kunde muss ganz klar wissen, dass es eben bei so manchem Investment auch ein Totalverlustrisiko gibt.

Weiß der Anleger das und es liegt ein BaFin gestattetes Prospekt vor, dann ist das völlig in Ordnung und wir üben dann nur noch Kritik, wenn wir von Anlegerseite hören sollten, dass da irgendetwas nicht stimmt.

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