Start Allgemein Höhere Gewalt?

Höhere Gewalt?

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Flugausfälle waren in Hamburg am Wochenende an der Tagesordnung, denn ein Kurzschluss hatte am Sonntagvormittag zu einem Stromausfall am Flughafen geführt. Auch wenn der Flugbetrieb am Montagmorgen wieder aufgenommen wurde, starten noch längst nicht alle Flieger. Die Lage normalisiert sich nur langsam. Als Fluggast sind Sie, auch wenn die Flug­gesellschaft kein Verschulden trifft, nicht rechtlos.

Rechte als Fluggast

  • Wird ihr Flug annulliert, haben Sie das Recht auf eine anderweitige Beförderung. Diese kann beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Beförderung per Bahn erfolgen.
  • Verspätetet sich Ihr Abflug um mehr als 5 Stunden, können Sie als Fluggast vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
  • Bei größerer Verspätung müssen die Fluggesellschaften zudem Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke oder auch – wenn notwendig – eine Übernachtung erbringen.
  • War der Flug Teil einer Pauschalreise, so steht Ihnen unter Umständen das Recht zu, den Reisepreis zu mindern.

Recht auf Ausgleichszahlungen

Verspätet sich ein Flieger um mehr als drei Stunden oder wird ein Flug sogar annulliert, haben Verbraucher eigentlich ein Recht auf Ausgleichszahlungen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn die Annullierung oder Verspätung des Fluges die Folge von „außergewöhnlichen Umständen“ ist.

„Außergewöhnliche Umstände“ sind Umstände, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßgaben ergriffen worden wären. Das können sein:

  • Sperrung des Luftraums bzw. Flughafens (z.B. durch eine Aschewolke)
  • unvermeidbare Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität
  • Unwetter
  • Vogelschlag

Ob die Schließung des Hamburger Flughafens ebenfalls dazu gezählt werden kann, wird sich zeigen. Die Fluggesellschaften konnten an der Situation de facto wenig ändern.

Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe! Die Fluggesellschaften informieren in der Regel auf ihren Internetseiten über den aktuellen Stand der Dinge und bieten dort auch oft die Möglichkeit zur Umbuchung an.

Kaufen Sie nicht vorschnell selbst ein anderes Ticket. Denn: Es ist nicht sicher, ob die Fluggesellschaft Ihnen dann später die Kosten dafür erstattet.

VZ HH

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