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BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Go KG – BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an

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Die BaFin hat der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG, Augsburg, mit Bescheid vom 30. April 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis oder Registrierung betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und durch die vollständige Auszahlung des den Anlegern zustehenden Buchwerts des angenommenen Kommanditkapitals unverzüglich abzuwickeln.

Die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG sammelte Kommanditkapital von Anlegern ein. Sie versprach, das Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Mit der kollektiven Vermögensverwaltung betreibt die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Im Folgenden finden Sie noch ein paar Infos zu dem betroffenen Unternehmen:

Amtsgericht Augsburg Aktenzeichen: HRA 15115 Bekannt gemacht am: 07.09.2017 11:43 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
06.09.2017
HRA 15115: BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG, Augsburg, Maximilianstraße 35, 86150 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 36, 86150 Augsburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: BBI Verwaltungs GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 20956). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: GAM Emerging Equity Portofolio GmbH, Mattighofen / Österreich (Österreichisches Firmenbuch 441621), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Go KG

Augsburg

Amtsgericht Augsburg, HRA 15115
Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 35, 86150 Augsburg

Protokoll über die außerordentliche Gesellschafterversammlung

Heute, den fünfzehnten Juni zweitausendsechzehn

– 15.06.2016 –
habe ich,

Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum,
Treuhandkommanditist

im Haus St. Benedikt im Benediktinerstift St. Stephan, Stephansplatz 6 in 86150 Augsburg, an der dorthin einberufenen Gesellschafterversammlung der vorstehend bezeichneten Gesellschaft teilgenommen und über deren Verlauf das folgende Protokoll errichtet:

Gesellschafterversammlung der
BBI Beteiligungsgesellschaft
Bayrische Immobilien mbH & Co. KG
am 15.6.2016 in Augsburg

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt fest, dass Herr Michael Krieg, der Geschäftsführer der BBI Verwaltungs GmbH trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist. Er eröffnet im Einverständnis mit den anwesenden oder vertretenen Gesellschaftern am 15.6.2016 um 10:15 Uhr die außerordentliche Gesellschafterversammlung der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG und stellt fest, dass um 10:15 Uhr im Haus St. Benedikt im Benediktinerstift St. Stephan, Stephansplatz 6 in 86150 Augsburg die folgenden Gesellschafter oder deren Vertreter anwesend sind:

Name, Vorname Stimmen
Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum 3.107.933

Er stellt fest, dass Gesellschafter mit insgesamt 3.107.933 Stimmen persönlich anwesend oder vertreten sind.

Den Herren Martin Glöckle, Reiko Dilling, Raimund Gutrath und Peter Kottenhahn wird die Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung von Seiten der anwesenden oder vertretenen Gesellschaften gestattet.

Nachfolgend ruft Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum den Tagesordnungspunkt 1 auf.

TOP 1

Übertragung des Vorsitzes in der Gesellschafterversammlung an Herrn Dipl.-Kfm. Prof. Peter Thum

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt die Übertragung des Vorsitzes in der Gesellschafterversammlung an Herrn Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

„Es wird beantragt, der Übertragung des Vorsitzes in der Gesellschafterversammlung der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG vom 15.6.2016, 10:18 Uhr auf Herrn Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum zuzustimmen.“

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen. Das Abstimmungsergebnis wird wie folgt festgestellt:

Ja Nein Enthaltungen
3.107.933 0 0

Es wird festgestellt, dass der Beschluss einstimmig zustande gekommen ist.

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum übernimmt um 10:19 Uhr den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung.

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt fest, dass zur Gesellschafterversammlung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Es wird weiterhin festgestellt, dass die Gesellschafterversammlung gemäß § 19 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages beschlussfähig ist, unabhängig von der Anzahl der erschienenen/vertretenen Gesellschafter.

TOP 2

Erörterung und Feststellung des Vorliegens eines wichtigen Grundes, der den Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der BBI Verwaltungs GmbH, die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführungsvertrages mit der BBI Verwaltungs GmbH und den Ausschluss der BBI Verwaltungs GmbH rechtfertigt

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der den Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der BBI Verwaltungs GmbH, die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführungsvertrages mit der BBI Verwaltungs GmbH und den Ausschluss der BBI Verwaltungs GmbH rechtfertigt, wird erörtert und festgestellt.

TOP 3

Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der BBI Verwaltungs GmbH gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt den Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der BBI Verwaltungs GmbH gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

„Es wird beantragt, dem sofortigen Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der BBI Verwaltungs GmbH für die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG zuzustimmen.“

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen. Das Abstimmungsergebnis wird wie folgt festgestellt:

Ja Nein Enthaltungen
3.107.933 0 0

Es wird festgestellt, dass der Beschluss einstimmig zustande gekommen ist.

TOP 4

Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführungsvertrages mit der BBI Verwaltungs GmbH gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführungsvertrages mit der BBI Verwaltungs GmbH gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

„Es wird beantragt, der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführungsvertrages der BBI Verwaltungs GmbH gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum wird von der Gesellschafterversammlung beauftragt, der BBI Verwaltungs GmbH den Beschluss der Gesellschafterversammlung bekannt zu geben.“

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen. Das Abstimmungsergebnis wird wie folgt festgestellt:

Ja Nein Enthaltungen
3.107.933 0 0

Es wird festgestellt, dass der Beschluss einstimmig zustande gekommen ist.

TOP 5

Ausschluss der BBI Verwaltungs GmbH aus wichtigem Grund gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 22 Abs. 1 g, § 29 Abs. 1 b des Gesellschaftsvertrages

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt den Ausschluss der BBI Verwaltungs GmbH aus wichtigem Grund gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 22 Abs. 1 g, § 29 Abs. 1 b des Gesellschaftsvertrages zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

„Es wird beantragt, dem Ausschluss der BBI Verwaltungs GmbH aus wichtigem Grund gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 22 Abs. 1 g, § 29 Abs. 1b des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zuzustimmen.“

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen. Das Abstimmungsergebnis wird wie folgt festgestellt:

Ja Nein Enthaltungen
3.107.933 0 0

Es wird festgestellt, dass der Beschluss einstimmig zustande gekommen ist.

TOP 6

Beitritt der GAM Emerging Equity Portfolio GmbH, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichts Ried im Innkreis, Österreich, Firmenbuchnummer FN 441621 zur Gesellschaft als Komplementärin und Abschluss eines Beitrittsvertrages

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt den Beitritt der GAM Emerging Equity Portfolio GmbH, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichts Ried im Innkreis, Österreich, Firmenbuchnummer FN 441621 zur Gesellschaft als Komplementärin und Abschluss eines Beitrittsvertrages zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

„Es wird beantragt, dem Beitritt der GAM Emerging Equity Portfolio GmbH, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichts Ried im Innkreis, Österreich, Firmenbuchnummer FN 441621 zur Gesellschaft als Komplementärin mit sofortiger Wirkung zuzustimmen. Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum wird von der Gesellschafterversammlung beauftragt und bevollmächtigt, einen Beitrittsvertrag mit der GAM Emerging Equity Portfolio GmbH abzuschließen.“

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen. Das Abstimmungsergebnis wird wie folgt festgestellt:

Ja Nein Enthaltungen
3.107.933 0 0

Es wird festgestellt, dass der Beschluss einstimmig zustande gekommen ist.

TOP 7

Erteilung der Geschäftsführungsbefugnis an die GAM Emerging Equity Portfolio GmbH, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichts Ried im Innkreis, Österreich, Firmenbuchnummer FN 441621 gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages und Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum stellt die Erteilung der Geschäftsführungsbefugnis an die GAM Emerging Equity Portfolio GmbH, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichts Ried im Innkreis, Österreich, Firmenbuchnummer FN 441621 gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages und Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

„Es wird beantragt, die Erteilung der Geschäftsführungsbefugnis an die GAM Emerging Equity Portfolio GmbH, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichts Ried im Innkreis, Österreich, Firmenbuchnummer FN 441621 gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung zuzustimmen. Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum wird von der Gesellschafterversammlung beauftragt und bevollmächtigt, einen Geschäftsführungsvertrag mit der GAM Emerging Equity Portfolio GmbH zu den üblichen Konditionen abzuschließen.“

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen. Das Abstimmungsergebnis wird wie folgt festgestellt:

Ja Nein Enthaltungen
3.107.933 0 0

Es wird festgestellt, dass der Beschluss einstimmig zustande gekommen ist.

Herr Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum beendet die Gesellschafterversammlung um 10:30 Uhr.

 

Augsburg, den 15.6.2016

Dipl.-Kfm. Prof. H. Peter Thum,
Versammlungsleiter

5 Kommentare

  1. Hallo wer kann mir da weiter helfen wie viele bin ich nur klein Anleger aber Weiß nicht wie es weiter geht seit 2016 warte ich schon auf meine Rückerstattung meiner anlagen der kontakt zu einem Herrn GUTRATH ist abgebrochen wer kann mir da weiterhelfen .DANKE

  2. Mein Namme ist CHARLOTTE A. LOCH, Berlin, ich bin ebenfalls als Klein Anlegerin der BBI betroffen, die laut Beschluss am 04.09.2018 aufgelöst wurde . Am 13.11.2019 habe ich von Herrn
    R. Gutrath /BBI/einen Brief erhalten, der allgemein das Ende des Prozesses und somit die abschließende Auskehrung des Anlagevermögens ankündigte.
    Wie gefordert , habe ich der BBI , meine Kontodaten weitergegeben, um somit die Rückzahlung und Überweisung meines Anlagekapitals auf mein Konto zu ermöglichen .
    Ich habe lange auf die Rückzahlung gewartet, aber seitdem nichts mehr von der BBI gehört. Die Rück-Erstattung meines Anlage Betrags habe ich nicht erhalten .
    FRAGE: Was kann ich jetzt tun??

  3. Sarach nils . Bin auch Anleger aus Dortmund. Warte genau wie ihr auf die versprochene Rückzahlung. Ich denke wir werden nie was davon sehen. Erst einmal die groß Anleger bedienen. Oder warum kann man den Meister Thunderbird nicht mehr erreichen.

  4. Hallo, ich habe am 21.07.21 per Brief die Auskehrung meines Vertrages und am
    am 30.07.21 einen Betrag von 549Euro erhalten Angespart hatte ich 5850 Euro.

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