Start Verbraucherschutz Urteil gegen Vermittler der INFINUS AG – Nur ein besonderer Einzelfall?

Urteil gegen Vermittler der INFINUS AG – Nur ein besonderer Einzelfall?

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So scheint uns die Sachlage aktuell. Uns sind bis heute keine Fälle von Verurteilungen von Finanzberatern in diesem Fall bekannt, so dass dieses Urteil natürlich interessant für alle Anleger ist. Ob damit aber Hoffnungen begründet sind, ebenfalls einen Schadensersatz zugesprochen zu erhalten, dürfte jedes Mal in einer Einzelfallentscheidung zu klären sein.„Das Landgericht Bamberg verurteilte einen vertraglich gebundenen Vermittler der Infinus AG im Rahmen der persönlichen Haftung als Anlageberater bzw. Vermittler. Dieses Urteil wurde erwirkt durch Herrn RA Werner Lang, Kanzlei Schick & Kollegen in Bamberg.

Zwar hatte der beklagte Vermittler als Agent in fremdem Namen gehandelt, als er Ordnerschuldverschreibungen der Future Business KG und der ecoConsort AG, beide unter dem Dach der Infinus AG vermittelte. Die Infinus AG selbst ist mittlerweile insolvent, knapp 41.000 Anleger wurden um mehr als 1 Milliarde Euro betrogen, die Produkte wurden über Finanzberater des Grauen Kapitalmarktes vertrieben.

Bisher gab es noch kein Urteil gegen einen solchen gebundenen Vermittler, sodass durch das Urteil des Landgerichtes Bamberg nunmehr zahlreiche geprellte Anleger wieder Hoffnung schöpfen können, dieses Urteil stellt einen Meilenstein in dem Milliardenbetrug dar.

Das Urteil gegen den Finanzvermittler

Eine Haftung wurde hier dadurch begründet, dass der Vertreter der Infinus AG aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen persönliches Vertrauen erweckt hatte und eine besondere Gewähr für Bestand und Erfüllung der in Aussicht genommenen Kapitalanlage geboten hatte. Wie Rechtsanwalt Werner Lang aus Bamberg weiterhin mitteilte, hatte der Vermittler nachweislich zugesichert, dass die Anlage absolut sicher sei und keinerlei Risiko bei der Zeichnung bestehen würde, dies konnte auch durch einen E-Mail-Verkehr der geprellten Anlegerin und dem Vermittler nachgewiesen werden.

Mit dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil wurde der Vermittler verurteilt, die praktisch wertlosen Papiere zurückzunehmen und der Anlegerin den vollen Kaufpreis für die Papiere nebst Zinsen zu erstatten. Rechtsanwalt Werner Lang empfiehlt geprellten Anlegern eine zügige Prüfung vornehmen zu lassen, ob nicht auch Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden können, da zu erwarten ist, dass in dem Insolvenzverfahren gegen die Infinus AG selbst kaum mit einer vernünftigen Quote zu rechnen sein wird.“

Quelle: RA Werner Lang, Kanzlei Schick & Kollegen

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