Landgericht Frankfurt am Main
19. Zivilkammer
Frankfurt am Main, 06.04.2018
Aktenzeichen: 2-19 O 191/17
Es wird gebeten, bei allen Eingaben das vorstehende Aktenzeichen anzugeben
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Kläger
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. von Ferber Langer
Neuer Wall 61, 20354 Hamburg,
Geschäftszeichen: Z-193/16KF
gegen
Deutsche Bank Privat- u. Geschäftskunden AG vertr. d. d. Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main,
Beklagte
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. Noerr LLP
Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main,
Gerichtsfach Nr. 207, Geschäftszeichen: F-3044-2017LEN/iya
Nebenintervenientinnen:
1. NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG,
2. NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG,
3. NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG
Prozessbevollmächtigte zu 1, 2, 3: Rechtsanwälte Lebuhn & Puchta, Am Sandtorpark 2, 20457 Hamburg,
soll gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG der folgende Musterfeststellungsantrag im elektronischen Klageregister des Bundesanzeigers unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ bekannt gemacht werden:
1. |
beklagte Partei: |
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2. |
betroffener Emittent: |
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3. |
Prozessgericht: Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. |
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4. |
Aktenzeichen: 2-19 O 191/17 |
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5. |
Feststellungsziel:
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6. |
Sachverhaltsschilderung: Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadenersatz. Er stützt seine Ansprüche auf eine Prospekthaftung im weiteren Sinne sowie auf Schlechterfüllung eines Anlageberatungsvertrages, als deren Resultat er eine Beteiligung an der NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co.KG (nachstehend: Fondsgesellschaft) erwarb. Der Kläger behauptet, die Beklagte hätte das Vertrauen des Klägers ausgenutzt und eine für ihn ungeeignete Anlage empfohlen. Sie hätten verschiedene Risiken der Beteiligung nicht erläutert. Der Prospekt für die Beteiligung sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Dadurch habe er sein investiertes Kapital verloren. Die Beklagte wie auch die Nebenintervenienten erachten den Prospekt für ordnungsgemäß und die Beratung für zutreffend. |
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7. |
Tag des Eingangs des Musterverfahrensantrags: |
Frankfurt am Main, den 06.04.2018
Landgericht – 19. Zivilkammer –
Müller