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Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Anlegerschutzanwälten

Endlich, mag man sagen, erkennt auch die Bundesregierung, dass das Thema Anlegerschutzanwälte auf die politische Agenda gehört. Hier werden Anleger jedes Jahr ein zweites Mal abgezockt und werfen schlechtem Geld gutes hinterher.

Den Anlegerschutzanwälten war das in den letzten Jahren natürlich völlig egal. Hauptsache war, dass sie ein Mandat ergattert und damit ihr Einkommen gesichert hatten. Nun will man von Seiten der Bundesregierung den Begriff „Anlegerschutzanwalt“ unter Titelschutz stellen. Zukünftig werben dürfen dann nur noch die Rechtsanwälte, die auch wirklich nachweisen können, dass sie in den letzten Jahren für Anleger wirklich vor Gericht erfolgreich waren bzw. außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen haben.

Die Quote, die man hier von Seiten der Regierung sehen will, soll dann mindestens 70% betragen. Außerdem soll es ab 2020 eine Fachanwaltsausbildung zum Anlegerschutzanwalt geben. Das wollen die Kammern dann eigenständig anbieten. Hier sollen Anlegerschutzanwälte nicht nur lernen, wie man Serienbriefe schreibt, Mandanten am Telefon einlullt und ködert, sondern auch ordentliche Schriftsätze zu verfassen. Das ist eine gute Idee, wie wir finden, denn kassieren und die Anleger überreden können sie ja alle. Gute Schriftsätze verfassen aber die wenigsten von diesen Rechtsanwälten.

Natürlich haben wir am Osterwochenende versucht, einen Rechtsanwalt aus diesem Bereich ans Telefon zu bekommen, aber irgendwie waren die nahezu alle auf Ibiza, Mallorca oder in Monaco. Erreichen konnten wir wenigstens Daniel B., der ja nur Vermittler vertritt. Daniel B. wollte sich eigentlich grundsätzlich nicht zu Kollegen äußern, findet den Gedanken aber nicht schlecht, den die Bundesregierung da vor hat. Dann werden zwar 90% der Anlegerschutzanwälte möglicherweise vom Markt verschwinden, aber bei denjenigen, die dann noch da sind, lohnt es sich vielleicht wirklich einmal, einen Schriftsatz zu lesen.

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