Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat über die Raiffeisenbank International (RBI) wegen des Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Geldstrafe von 2,748 Mio. Euro verhängt. Es geht hierbei um mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und nicht regelmäßiger Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen. Die Strafe steht indirekt im Zusammenhang mit Enthüllungen durch die Panama-Papers. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die RBI wird es anfechten.