Start Verbraucherschutz P & R Container – Vermittlerhaftung sehe ich nicht

P & R Container – Vermittlerhaftung sehe ich nicht

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Das sagte uns Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek in einem Telefongespräch, welches wir mit ihm zum Thema P & R Container führten.

Es scheint, so Rechtsanwalt Sochourek, nahezu eine reflexartige Bewegung so mancher Kollegen auf der Anlegerschutzseite zu sein, den Vermittlern einer Investmentbeteiligung grundsätzlich immer als einen der Schuldigen auszumachen, wenn ein Investment floppt. Schaut man sich die aktuellen Veröffentlichungen einiger Anwaltskollegen zum Thema P & R im Internet an, dann gilt das auch hier.

Natürlich benötigt jeder Anwalt ein Argument, um für sich Mandate einzusammeln. Da erscheint der Vermittler einer Investmentbeteiligung sicherlich als ideales Opfer, auf das man dann als Anlegerschutzanwalt losgehen kann. Ob dieses Vorgehen letztlich auch von Erfolg für den Mandanten des Kollegen gekrönt ist, das lassen wir mal als Frage im Raum stehen.

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek hat sich die Vertriebsunterlagen, mit denen P & R-Vermittler bei ihren Kunden unterwegs waren, angeschaut. Hier wurde ganz klar aus seiner Sicht auf alle Risiken eines solchen Investmentgeschäftes korrekt und umfassend hingewiesen. Mehr kann man nicht tun von Vermittlerseite. Trotzdem wird es natürlich auch hier Versuche geben, den Vermittler in die Haftung zu nehmen, wenn bei P & R Container dann wirklich der wirtschaftliche Super-GAU eintreten sollte, was derzeit natürlich keiner der Beteiligten mit Sicherheit sagen kann, so Nikolaus Sochurek.

Hier wird es dann aber sicherlich in den nächsten Tagen neue Nachrichten seitens P & R geben müssen, um die Situation der Spekulationen endlich zu beenden, denn diese sind natürlich für das Unternehmen selber nicht förderlich.

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek empfiehlt den vermittelnden Beratern durchaus einmal ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu führen, der sich in der Vermittlerhaftung als Fachgebiet umfassend auskennt, um für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. Eine ähnliche Position in diesem Vorgang vertritt übrigens auch Rechtsanwalt Daniel Blazek aus Bielefeld. Auch er sieht hier die Gefahr, das manche Anwälte versuchen werden, Vermittler in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Unterlagen, die auch er gesichtet hat, schätzt er aber genau wie sein Rechtsanwaltskollege Nikolaus Sochurek die Situation entspannt ein für die Vermittler.

Prophylaxe ist dann aber doch besser als Heilung, so beide Herren inhaltlich übereinstimmend.

1 Kommentar

  1. Seien wir mal ehrlich: Ein geschickter Verkäufer spielt im „Beratungsgespräch“ die Risiken aus dem Prospekt schnell mal runter und vertickt auch Anlegern, die gar kein Verlustrisiko wollten, so ein Produkt. Wenn der Anleger einen Zeugen dabei hatte oder die Risikoaversion im Protokoll steht, dann kann es schon eng werden.

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