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Aktien, Renditen, Dividenden

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Viele Anleger folgen Gewinnversprechen oft nachrangig definierter Schuldner. Gern bezahlen Anleger den Urlaub aus Dividenden. Das ist doch die Rendite? Diese Logik ist keine gute Idee. Dividenden sind nicht vermeidbare Ausschüttungen von sachwertgestützten Unternehmen, meist Aktiengesellschaften. Die Strukturierung von Vermögenswerten endet meist mit der Frage nach den regelmäßig planbaren Kapitalzuflüssen. Für qualifizierte Vermögensberater entsteht dann „Ratlosigkeit“. Wer Sachwerte von umgerechnet mehr als einer Million Euro Kapital besitzt, ist dem Wert als solchen meist entrückt. Senioren empfinden nicht die Hintergründe der Barwerte von Altersrenten und aus dem Verkehrswert des bewohnten und unbelasteten Eigenheims. Die Verkehrswerte von mehr als einer Million Euro machen die Eigentümer von Anleihen und Aktien im Depot der Hausbank in ihrer Empfindung nicht zu Millionären. Vermögensberater im Einsatz unter Berücksichtigung dieser Vorgaben

Das Grau der Vermögensberater erfreut sich an den Gebühren, die durch das Aufbewahren bei einem Bankinstitut entstehen. Wer mit mehr als 100.000 Euro dazu beiträgt, sollte sich überlegen, ob die Gegenleistungen den Erwartungen entsprechen. Wenn sich das Grau der unauffälligen Beratung nur in den vornehmen grauen Anzügen präsentiert, sollte der Anleger seine Dispositionen in der Zukunft prüfen. Ein qualifizierter Ratschlag wäre – unabhängig vom Lebensalter die angenommen verfügbare eine Million Euro zu 40 Prozent in Anleihen und zu 60 Prozent in Aktien anzulegen. Dem genannten Anlegerkreis wäre zu empfehlen, Anleihen und Aktien in Indexfonds (ETF) bei einer Direktbank einzulagern, um die Streuung zu erhöhen und die jährlichen Kosten niedrig zu halten.

Die von Anlegern aufgeworfene Problematik ist die Frage nach den jährlichen Dividenden der Aktien-Index-Fonds. Diese Frage ist nicht zu beantworten – das wird in Zukunft nicht anders sein. Kein Berater kann wissen, welche Unternehmen in den nächsten Jahren welche Dividenden ausschütten werden. Das führt viele Anleger deutscher Provinzialität zu dem genialen Schluss, mehr Einnahmen über – zu versteuernde – Zinsen anzustreben. Dieser Personenkreis erinnert sich der an Stammtischen erörterten Nachrangdarlehen. Solche Darlehen (englisch: junior debt, subordinated loans) gehören bei Unternehmen zum Mezzanine-Kapital. Es sind Finanzinstrumente, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten. Deswegen liegen die versprochenen Zinssätze – bei Geldwerten nicht: Dividenden – deutlich über am Markt gesicherte Zinsen oder gar Dividenden.

Wer bietet aktuell solche Nachrangdarlehen an, denen – unter den o. b. Maßregeln – zum Teil Vertrauen bei höheren Einnahmen geschenkt werden kann? Von Bedeutung ist zunächst, dass mit solcher Darlehensgewährung kein Mitspracherecht – wie bei Aktien – verbunden ist.

Rückzahlungsrisiko

Die Rückzahlung an die Darlehensgeber hat wie bei jedem Darlehen zu erfolgen, sofern der oder die Darlehensnehmer wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Der Gesetzgeber hat dieses Risiko für Anleger ausgewiesen, aber die Hergabe von finanziellen Mitteln nicht ausgeschlossen. Die Bundesregierung konstatiert, dass Anbieter nachrangige Darlehen zunehmend als Instrument nutzen, um Publikumsgelder ohne Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen einzuwerben. Es lasse sich sogar ein Trend zur Nutzung von Nachrangdarlehen als Kapitalanlageangebot gegenüber Kleinanlegern erkennen. Dabei würden die qualifizierten Nachrangklauseln oftmals mit partiarischen Zinsbeteiligungen kombiniert.

Obwohl Investoren „anleger- und anlagegerecht“ beraten werden müssen, wird ihnen selten dargelegt, welches Risiko sie eingehen. „Bei der Vergabe von Darlehen mit qualifizierten Nachrangabreden übernimmt der Geldgeber die Finanzierungsverantwortung für das annehmende Unternehmen, da seine Ansprüche aus dem Darlehensvertrag über das allgemeine Solvenzrisiko hinaus ausgeschlossen bleibt, bis sie Geltendmachung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den Darlehensnehmer darstellte“ (vgl. Bundesregierung).
Mit anderen Worten: Die Realisierung des Rückzahlungsanspruchs des Anlegers ohne Dividenden (=Darlehensgebers) ist voll abhängig vom unternehmerischen Erfolg und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens (=Darlehensnehmers). Der Anleger bringt sich wie ein Gesellschafter in das Unternehmen ein. Damit übernimmt er die Finanzierungsverantwortung und unterliegt nicht mehr dem Schutz des Einlagengeschäfts. Diese Vorgaben resultieren aus den neuen Regeln für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Arten von Direktinvestments.

Fast neue Gesetzgebung
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist mit Wirkung zum 10. Juli 2015 in Kraft getreten. Der Bundesgesetzgeber wollte mit diesen Neuregelungen nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Anforderungen an den Vertrieb von Kapitalanlageprodukten verschärfen und bestehende Regulierungslücken schließen. Für die Vermittlung von bzw. die Beratung zu solchen Produkten ist eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) gegebenenfalls in Verbindung mit § 34h Abs. 1 S. 1 erforderlich. Anlageinteressenten sollten diese hinterfragen. Der aktuelle Verordnungstext ist unter www.gesetze-im-internet.de/finvermv/4.html abrufbar.

Es ist wenig bekannt, dass auch börsennotierte Unternehmen außerhalb des Haushaltsplans kurzfristige Darlehen zu für Anleger interessanten Zinssätzen aufnehmen. Diese liegen oft bei mehreren Millionen Euro, sind auch nachrangig, werden aber aufgrund der Bonitäten fraglos zurückgezahlt. Verglichen mit Dividenden der gleichen Unternehmen, sind die nachrangigen Zinszahlungen eher planbar und zeitlich fixiert. Für graue Berater sind solche Zinszahlungen wenig verlockend, denn sie bescheren aufgrund des geringen Risikos für die Anleger relativ geringe Vergütungen.

Fazit

Die Unwissenheit vieler Anleger mündet im Streben nach höheren Zinszahlungen – wofür und von wem auch immer. Die Höhe der Dividenden spielt für Ruheständler eine Rolle, da sie diese und nur diese für ihre außerordentlichen Ausgaben einsetzen wollen. Die Rendite wird nur dann als „in Ordnung betrachtet“, wenn ausweislich Kapital fließt. Es wird oft übersehen, dass die wirklichen sicheren Renditen seit Jahrzehnten mit Aktien erzielt werden. Aus dieser Geldfalle sollten Kapitalanleger herauskommen. Die Renditen aus Aktien können mit Dividenden im Durchschnitt acht Prozent pro Jahr betragen. Es ist gleichgültig, ob die Rendite zu 100 Prozent aus Dividenden oder zu 30 Prozent aus Erträgen und zu 70 Prozent aus Kursgewinnen besteht.

Für viele Kapitalanleger besteht die Aufgabe darin, das in ihrem Handeln zu verifizieren und nicht vermeintlich hochverzinslichen Nachrangdarlehen nachzulaufen, deren Rückzahlung nicht zwingend gesichert ist.

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