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Alpha Insurance A/S wird das Neugeschäft untersagt

Die dänische Versicherungsaufsicht Finanstilsynet (Danish Financial Supervisory Authority) hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vom 4. März 2018 der Alpha Insurance A/S untersagt hat, Neugeschäft zu zeichnen und bestehende Verträge zu verlängern. Das Verbot bezieht sich auch auf das Geschäft in Deutschland, für das der dänische Versicherer zum Dienstleistungsverkehr angemeldet ist. Aufgrund des sogenannten Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer aber nicht der BaFin, sondern der dänischen Versicherungsaufsicht. Die BaFin steht mit dieser sowie mit der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA in engem Kontakt und wird die deutschen Kunden auf ihrer Internetseite über die weitere Entwicklung informieren.

Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die dänische Aufsicht wenden. Diese informiert die Verbraucher ebenfalls laufend über ihre Internetseite. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die dänische Aufsicht weiterleiten.

Informationen für Verbraucher:

Finanstilsynet
Aarhusgade 110
2100 COPENHAGEN
DENMARK
Homepage: www.finanstilsynet.dk

Verbrauchertelefon der BaFin: 0800 2 100 500

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