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BaFin untersagt der W&K Financial Group das öffentliche Angebot von partiarischen Darlehen

Das Einzelunternehmen mit der Bezeichnung „W&K Financial Group“, Inhaber Herr Anton Westrich, darf keine partiarischen Darlehen zum Erwerb anbieten.

Die BaFin hat dem Unternehmen am 29. November 2017 das öffentliche Angebot von partiarischen Darlehen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil Westrich beziehungsweise die W&K Financial Group keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Im Einzelnen untersagte die BaFin dem Einzelunternehmen das öffentliche Angebot von partiarischen Darlehen mit den Bezeichnungen:

  • Vertrag über die Gewährung eines partiarischen Darlehens – Einmalzahlung und endfälliges Darlehen
  • Vertrag über die Gewährung eines partiarischen Darlehens – ratierliches und endfälliges Darlehen
  • Vertrag über die Gewährung eines partiarischen Darlehens – jährliche Zinszahlung

Der gegen den Bescheid erhobene Widerspruch ist zwischenzeitlich zurückgenommen worden.

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