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BOWAG: Totalverlustrisiko

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Sucht man das hinter dem Kürzel BOWAG stehende geldsammelnde Unternehmen, stößt man im Unternehmensregister auf eine erst 2017 gegründete Gesellschaft. Dadurch gibt es natürlich keine Bilanz, die Auskunft über die wirtschaftliche Fähigkeit gibt.

Als Investor bei Exporo kann man nur hoffen, dass alles glatt läuft, vor allem weil man auch hier wieder eine nachrangige Grundschuld erhält. Doch welchen Bestand hat diese für den Investor?

  • Nachrangig vollstreckbare Grundschuld an den 7 Objekten des Projekts “Portfolio NRW” für die Treuhänderin zugunsten der Exporo Anleger.*
  • Durch den Ankauf des Projekts „Portfolio NRW“ erweitert sich das bestehende Portfolio der Emittentin auf insgesamt 16 Objekte – die Anleger werden aus den Verkaufserlösen des gesamten Portfolios, nicht nur der 7 Objekte des „Portfolio NRW“, zurückgeführt.
  • Diversifiziertes Wohn- und Gewerbeimmobilienportfolio, welches überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird und stabile Mieteinnahmen generiert (Durchschnittliche Mietlaufzeit von über 4 Jahren bzgl. der Gewerbemietverträge).
  • Die Fremdkapitalfinanzierung steht langfristig, über die Maximallaufzeit dieser Vermögensanlage hinaus, zur Verfügung.
  • Feste Verzinsung: 5,5 % (endfällig)
  • Maximallaufzeit: 28.02.2021 (ca. 36 Monate)**
  • Mindestlaufzeit: 28.02.2020 (ca. 24 Monate)**
  • Bis zu 15.000 Prämienmeilen bei Miles & More sichern.

* Das Investmentangebot ist trotz Einsatz dieser Sicherheiten mit Risiken verbunden. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angebotsunterlagen, den dort aufgeführten Risikohinweisen sowie dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).
** Das Investment der Exporo-Anleger wird bis mindestens 28.02.2020 voll verzinst und maximal bis zum Laufzeitende am 28.02.2021. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch die Emittentin verkürzt sich die Laufzeit inklusive Verzinsung der Vermögensanlage auf eine Minimallaufzeit von ca. 24 Monate bis zum 28.02.2020.

Eintragung im Unternehmensregister:

Amtsgericht Bochum Aktenzeichen: HRB 16897 Bekannt gemacht am: 16.10.2017 20:01 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
16.10.2017
HRB 16897: WW Barrierefreies Wohnen GmbH & Co. KGaA, Bochum, Nöckernstraße 37 f, 44879 Bochum. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 09.06.2017Die Hauptversammlung vom 09.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Schwerte (bisher Amtsgericht Hagen, HRB 8527) nach Bochum beschlossen. Ferner wurde § 2 (Gegenstand) geändert. Geschäftsanschrift: Nöckernstraße 37 f, 44879 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden, die Sanierung eigener Gebäude, die Verwaltung eigener Immobilien sowie deren Vermietung und Verpachtung, und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung von Unternehmen, insbesondere Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die Vornahme damit verbundener Geschäfte mit Ausnahme von eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten.

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland zu gründen. Sie kann Unternehmen leiten und Unternehmensverträge schließen oder sich auf das Halten der Beteiligung beschränken.

Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände beschränken. Grundkapital: 1.350.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: WW Verwaltungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 16620), mit der Befugnis auch für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WW Barrierrefreies Wohnen AG, (Amtsgericht Hagen, HRB 8527) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.06.2017.

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juni 2022 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen um bis zu insgesamt € 575.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 575.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1/2017).

Den Kommanditaktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 5. 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre auszuschließen sofern die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft oder – sofern sie nicht an einer Börse gehandelt werden – den Marktwert zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch die persönlich haftende Gesellschafterin nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Akten bestehenden Grundkapitals 10 % nicht übersteigt, wobei auf die Begrenzung neue und zurückerworbene Aktien anzurechnen sind, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder indirekter Anwendung von § 186 Abs. 3 5. 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder aufgrund einer begebenen Schuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu gewähren sind, um Spitzenbeträge aufgrund des Bezugsverhältnisses vom Bezugsrecht der Kommanditaktionäre auszunehmen, um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten oder von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteter Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Erfüllung der Pflichten zusteht, oder soweit die Ausgabe der neuen Aktien gegen Sachleistung erfolgt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsratsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital zu ändern. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Juni 2017 (TOP 14) um bis zu 360.000,00 EUR bedingt erhöht zur Durchführung der Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien zur Gewährung von Aktien an die Inhaber der Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09. Juni 2017 ausgegeben werden (Bedingtes Kapital I/2017).

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Juni 2017 (TOP 15) um bis zu 200.000,00 EUR bedingt erhöht zur Durchführung der Ausgabe von bis zu 200.000 Stückaktien zur Gewährung von Aktien an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09. Juni 2017 ausgegeben werden (Bedingtes Kapital II/2017).

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