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Piccor AG und die Haftung der Vermittler

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Für die Vermittler der Piccor AG ist das natürlich keine gute Situation, denn sie sind die ersten Ansprechpartner von sogenannten Anlegerschutzanwälten, die teure Google AdWords-Werbung schalten, um an einträgliche Mandate zu kommen.Das ist auch oft die Hauptarbeit, die der Anwalt in so einem Vorgang leisten muss, denn die Anspruchsschreiben an die Vermittler sind vom Wortlaut her nahezu immer identisch. Das gibt viel Geld für eine einfache Arbeit und einen Job, in dem man nicht viel tun muss.

Unsere Erfahrung nach haben die meisten dieser sogenannten Anlegerschutzanwälte aber gar kein Interesse daran, tiefer in solch einen Fall einzudringen, denn die Unternehmen, die man angehen müsste, sitzen ja in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Alles zu kompliziert und zu aufwändig.

Einfacher für den Anwalt ist es dann natürlich, gegen die Vermittler vorzugehen, denn diese haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Wenn man weiß, wie anlegerfreundlich viele Gerichte in Deutschland urteilen, dann kann man das Vorgehen gegen die Vermittler schon nachvollziehen. Da muss man sich dann als Anwalt nicht wirklich anstrengen.

Im konkreten Fall aber muss man auch einmal eine Lanze für die Vermittler brechen, denn die sind sicherlich genauso auf ein dreistes „Schweizer Gaunerstück“ hereingefallen, wie so mancher Anleger auch. Natürlich machen sich derzeit viele Vermittler selber Vorwürfe und fragen sich, was sie hätten anders und besser machen können? Nun, hinterher ist man immer schlauer, wie man so schön sagt, aber es ändert eben nichts mehr an dieser „Scheiß-Situation“, so ein Vermittler, mit dem wir in der vorigen Woche gesprochen haben.

Natürlich, so die Vermittler, haben wir die verantwortlichen Personen auf den Eintrag auf der Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht angesprochen. Die Antwort lautete dann, dass alles geklärt sei und es sich um ein Missverständnis gehandelt habe, der Eintrag wird demnächst gelöscht. Nun, es wurde eben nichts gelöscht, da die Piccor AG eben zu keinem Zeitpunkt ihrer Geschäftstätigkeit über eine Erlaubnis der Schweizer Finanzaufsicht verfügte. Da fragt man sich natürlich, warum man das von Seiten der FINMA nicht schon vorher mitbekommen hatte? Nun, die Schweizer hatten das wohl nicht auf dem Radar, weil der Vertrieb in Deutschland stattgefunden hat. Die deutsche BaFin wiederum hatte nichts davon mitbekommen, weil es ein Produkt eines Schweizer Unternehmens war. Derzeit bemüht sich die BaFin aber sehr intensiv um den Vorgang, wie man hört. Allerdings ist es jetzt zu spät, um noch Schaden für die Anleger zu vermeiden.

Natürlich werden nun eine ganze Reihe von Rechtsanwälten versuchen, die Vermittler und Berater zu verklagen. Da darf man gespannt sein, wie die deutschen Gerichte entscheiden werden. Die Vermittler waren übrigens alle der Meinung, selber keinen Beratungsprozess durchgeführt zu haben, sondern nur der Piccor AG in der Schweiz Adressen zugeführt zu haben.

Die Verträge sind auch so abgefasst, zumindest die, die uns in der Redaktion vorliegen.

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