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Maier + Partner Aktiengesellschaft: BaFin droht Zwangsgelder an

Die BaFin hat am 15. Januar 2018 gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. (neu: §§ 114 ff.) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro angedroht. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 (neu: §§ 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 115 Absatz 1) WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 (neu: § 6 Absatz 2 Sätze 1 und 2) WpHG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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