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Anlagebestätigung eines Wirtschaftsprüfers an die Piccor AG

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Anlagebestätigung

„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

in meiner Eigenschaft als ehemaliger Treuhänder für eine Publikums KG bzw. als ehemaliger Berater einer Aktiengesellschaft habe ich deren Vermögensanlage über die PICCOR AG kennen gelernt. Für die KG wurde in der Zeit vom 3.09.2002 bis zum 31.12.2005 bzw. für die AG im Zeitraum 1.1.2006 bis 31.12.2015 hieraus (Brutto)Erträge verbucht, die bezogen auf das durchschnittlich eingesetzte Kapital des Kalender5jahres (Kapital ohne Berücksichtigung des jeweils unterjährig erzielten Anlageergebnisse)- ein ROI vor Aufwendungen in folgenden Zeiträumen erreichten:

2002 27,26 %

2003 30,08 %

2004 23,03 %

2005 19,99 %

2006 14,19 %

2007 22,12 %

2008 16,02 %

2009 22,17 %

2010 22,91 %

2011 18,07 %

2012 23,39 %

2013 20,40 %

2014 20,20 %

2015 22,22 %

Die Angaben erfolgen nach besten Wissen und Gewissen anhand der vorgelegten Unterlagen udn erteilten Auskünfte. Ansprüche jeglicher Art können aus den Berechnungen nicht abgeleitet werden. Diese Bestätigung erstetzt alle vorherigen Bestätigungen, diese sidn insoweit überholt und verlieren ihre Gültigkeit.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Eschenbach/Wirtschaftsprüfer“

Viele Anleger, die mit uns in der Sache Piccor AG telefoniert haben, hatten Kenntnis von diesem Schreiben, das offensichtlich vom Vertrieb massiv zur Kundengewinnung genutzt wurde. Dafür eignete es sich zugebenmaßen auch sehr gut. Daher wird so mancher Kunde sicher nicht widerstanden und sein Geld investiert haben.

Ob dieses Schreiben dann auch Auswirkungen auf den Wirtschaftsprüfer haben wird, wird man erst zu einem späteren Zeitpunkt dann sagen können. Bekannt ist uns auch, dass der Wirtschaftsprüfer sehr intensiv in dem Vorgang involviert war, wozu wir ihm eine Presseanfrage übermitteln werden. Die Situation dürfte sich auch für den Wirtschaftsprüfer Manfred Eschenbach nun kompliziert gestalten, was ihm sicher auch bewusst ist. Vor allem, da so mancher Anlegeranwalt nun versuchen wird, diesen vermeintlichen „Trumpf aus dem Ärmel zu ziehen“. Ob dieser bei den Anleger „sticht“, wird sich dann anhand der erhaltenen Mandate feststellen lassen.

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