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aquadratplus GmbH: Urteil des Landgerichts Hof

Am Landgericht Hof endete das Verfahren um Betrug mit Solaranlagen gegen das o.g. Unternehmen vorerst mit einer Verurteilung von Udo R. zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Im Urteil ist der Vorwurf der Insolvenzverschleppung schon berücksichtigt. Der Verteidiger von Udo R. hatte in seinem Antrag einen Freispruch gefordert. Es ist davon auszugehen, dass der Verurteilte in Berufung gegen das Urteil gehen wird. Das Unternehmen aquadratplus GmbH soll in den Jahren 2012 und 2013 für eine halbe Million Euro Anteile an Photovoltaik-Anlagen verkauft haben, die es aber nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof niemals gab. Im Gegenzug für ihre Beteiligung hatte Udo R. den Anlegern die Einnahmen aus der Stromeinspeisung versprochen. Das eingesammelte Kapital soll Udo R. in Höhe von 300.000 Euro für private Zwecke zweckentfremdet haben, wodurch natürlich nahezu kein Kapital mehr für die Solaranlageninvestition vorhanden war. Nach Überzeugung des Hofer Landgerichtes ist der nun Verurteilte auch deshalb schuldig, weil er seine Vermittler immer noch neue Anleger werben ließ, obwohl sein Geschäftsmodell schon lange gescheitert war.

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