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Kurzpapiere zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung

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Nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wird am 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort veröffentlicht. Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Kurzpapiere stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss.

Folgende Kurzpapiere sind von der Datenschutzkonferenz bislang beschlossen worden:
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten:
Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen:
Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung:
Datenübermittlung in Drittländer:
Datenschutz Folgeabschätzung:
Auskunftsrecht der betroffenen Personen, Artikel 15 DS-GVO:
Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen:
Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen:
Zertifizerung nach Art. 42 DS-GVO
Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“
Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Beschäftigtendatenschutz
Videoüberwachung

Auf der Seite des BfDI stehen diese zum Download bereit.

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