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QUID PRO QUO Association in Liquidation – Mitteilung

QUID PRO QUO Association

Zuständig

Liquidator/-in Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich

Verfahrensart Konkurs

Schuldner/-in QUID PRO QUO Association, Seestrasse 520, 8038 Zürich

 10.01.2018
Eigenschaft Details
1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich
2. Mitteilung Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Konkursliquidator Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel. +41 (0)44 257 20 00 anfordern.

Die Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gläubiger und Eigner mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz).

3. Fristenlauf Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte und/oder eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, sind bis zum 24. Januar 2018 geltend zu machen (Datum des Poststempels einer schweizerischen Poststelle).

Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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