Dark Mode Light Mode

Wenn der Staatsanwalt bei Ihnen klingelt…

Es sind die üblichen dreisten Versuche, vornehmlich ältere Herrschaften um ihr Geld zu bringen. Jemand ruft an, erzählt eine hanebüchene Story und fordert dann zur Zahlung auf. So gab sich in letzter Zeit ein Anrufer als Staatsanwalt aus und erzählte seinen Opfern, dass gegen sie offene Strafbefehle in Höhe von 40.000 € vorlägen. Gegen einmalige Zahlung von 6.000 € könnten sie die Vollstreckung aber abwenden.
Daher hier der Hinweis: Niemals wird Sie ein Staatsanwalt direkt zur Zahlung irgendeiner Summe auffordern! Sofern Ihnen so ein Fall bekannt wird, gehen Sie nicht darauf ein und melden Sie diesen im Zweifel der örtlichen Polizeidienststelle.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Finanzmarktrichtlinie MiFID II bringt Veränderungen

Next Post

Exporo Hannover GmbH und die KAS BANK N.V.