Diese Frage stellen sich natürlich auch zum Jahresbeginn 2018 wieder tausende von Anlegern, die nun schon seit fast zwei Jahren darauf warten, dass die Verantwortlichen für einen der größten Kapitalanlagebetrugsfälle der Hamburger Geschichte endlich zur Verantwortung gezogen werden. Wie kann es denn in einem Rechtsstaat sein, dass diese über 100 Millionen Euro entwendet haben und immer noch frei herumlaufen, ja vermutlich sogar noch vom Geld der betrogenen und beklauten Anleger leben, so ein völlig frustrierter und verärgerter Anleger, der 50.000 Euro verloren hat. Natürlich kann man den Frust und die Wut des Anlegers nachvollziehen, denn bei der Hamburger Staatsanwaltschaft scheint seit fast zwei Jahren nichts zu geschehen.
Mittlerweile haben unserer Kenntnis nach viele Anleger unseren Rat befolgt und den Vermittler wegen Falschberatung verklagt. Viele der Prozesse haben, so hören wir immer wieder, mit einem Vergleich geendet. 70% des bereits verlorengeglaubten Kapitals und mehr haben Anleger dadurch teilweise zurückerhalten. Da gleichzeitig eine „Stillschweigen-Klausel“ geschlossen wurde, dringen diese Informationen kaum an die Öffentlichkeit, was von Beratern wie Peter Stütz und seinen Kollegen natürlich auch so gewollt ist, denn so kann man nach außen immer noch behaupten, dass es kein Urteil gegen einen Vermittler auf Zahlung von Schadensersatz gäbe.
Wir in der Redaktion von diebewertung.de aus Leipzig hoffen nun, dass möglichst viele geschädigte Anleger der Lombardium-Fonds endlich begreifen, dass die IG Lombard nur eine Selbstschutzvereinigung für Vermittler ist. Die geschädigten Anleger sollten prüfen lassen, ob der Beratungsprozess bei ihnen in Ordnung war oder ob es da rechtliche Ansatzpunkte gibt, um den Vermittler auf „Falschberatung“ und damit Schadensersatz zu verklagen. Handeln sie endlich! Es war ihr Geld, welches Sie sich verdient und erspart haben. Lassen Sie die „Falschberatertruppe“ nicht davonkommen!