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Staatsanwaltschaft Landshut

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Staatsanwaltschaft Landshut

203 Js 977/17 VA – 27.11.2017

An Geschädigte Vollstreckungsverfahren gegen FF Systembau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entscheidung des Amtsgerichts Landshut vom 18.07.2017, Az.: 03 Ls 203 Js 977/17 wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv. 824.910,64 € rechtskräftig verurteilt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung liegt der Tatbestand des Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zugrunde.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte selber bereits schon eingefordert habe und bereits entschädigt wurden.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Landshut zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Fernandes, Rechtspflegerin

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