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Ermittlungsverfahren

Im Jahr 2016 erledigten Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund 5,2 Millionen Ermittlungsverfahren. Das waren 3,9 % mehr als im Jahr 2015 (rund 5,0 Millionen Verfahren). Dieser Zuwachs an Erledigungen entspricht in etwa dem Zuwachs der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren (+ 3,8 %). Von den erledigten staatsanwaltschaftlichen Verfahren endeten 19,4 % mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag, 59,7 % mit einer Verfahrenseinstellung und 20,9 % auf andere Art. Rund ein Drittel (33,4 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2016 bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 16,7 % sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,0 %.

Aufenthaltsbezogene Delikte waren im Jahr 2016 in 8,5 % aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 7,5 % und im Jahr 2014 noch 3,7 % betragen hatte. Die Statistik erfasst als aufenthaltsbezogene Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.

Als Strafverfolgungsbehörde liegt es in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften im Rahmen des Ermittlungs- beziehungsweise Vorverfahren im Strafprozessrecht Straftaten zu verfolgen und die entsprechenden Ermittlungen zu leiten. Sie haben dabei sowohl be- als auch entlastende Sachverhalte zu ermitteln. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften als Anklagebehörde die öffentliche Klage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Über Anfall und Erledigung von Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Justizgeschäftsstatistik der Staats- und Amtsanwaltschaften. Danach war im Jahr 2016 über alle Einzelfallentscheidungen hinweg die statistisch häufigste Erledigungsart nicht die Anklage, sondern wie im Vorjahr die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,4 %), Einstellungen ohne Auflage (29,1 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (26,9 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 59,7 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/10/PD17_378_243.html

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