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DIG Deutsche Investitions-Genossenschaft eG – Insolvenzverfahren

810 IN 1330/16 D-3-7 : Am 19.10.2017 um 12:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren DIG Deutsche Investitions-Genossenschaft eG, Robert-Bosch-Straße 36, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, GnR 8216),

vertreten durch:

  1. Dr. Markus Ludczak, Karl-Liebknecht-Straße 45, 61184 Karben, (Vorstand),
  2. Heiko Otterbach, Siegen, (Vorstand), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia C.E. Ingelmann-Jansen, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3700220, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.01.2018

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.01.2018 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.10.2017

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