Landgericht München I Az.: 32 O 22862/16
I. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Feststellungsantrag bekannt gemacht:
1. |
Beklagte: Beklagte zu 1) HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG |
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2. |
Von dem Musterverfahren betroffener Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen: Hannover-Leasing Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG |
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3. |
Prozessgericht: Landgericht München I |
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4. |
Aktenzeichen des Prozessgerichts: 32 O 22862/16 |
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5. |
Feststellungsziele:
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6. |
Lebenssachverhalt: Die Klagepartei macht gegen die Beklagten zu 1) bis 3) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG geltend. Die Klagepartei zeichnete nach Gespräch mit einem Mitarbeiter der Beklagten zu 3) eine Beteiligung. Vor der Zeichnung wurde der Klagepartei der Emissionsprospekt übergeben, dieser war Grundlage der Beitrittsentscheidung. Die Klagepartei macht geltend, der Prospekt sei fehlerhaft. Die Beklagte zu 1) ist unter anderem Initiatorin, Anbieterin, Eigen- und Fremdkapitalvermittlerin des Fonds, Geschäftsbesorgerin und Prospektherausgeberin. Die Beklagte zu 2) ist Treuhandkommanditistin des Fonds mit einer Kapitalanlage von EUR 500,00. Die Beklagten zu 1) und 2) haben im laufenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 18.07.2017 Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrengesetz gestellt. Die Beklagte zu 3) hat mit Schriftsatz vom 04.10.2017 für den Fall der Zulässigkeit des Antrages der Beklagten zu 1) und 2) weitere Feststellungen beantragt. |
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7. |
Eingang des Musterverfahrens bei dem Prozessgericht: 19.07.2017. |
Landgericht München I Az.: 32 O 22055/16
I. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Feststellungsantrag bekannt gemacht:
1. |
Beklagte: Beklagte zu 1) HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG |
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2. |
Von dem Musterverfahren betroffener Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen: Hannover-Leasing Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG |
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3. |
Prozessgericht: Landgericht München I |
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4. |
Aktenzeichen des Prozessgerichts: 32 O 22055/16 |
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5. |
Feststellungsziele:
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6. |
Lebenssachverhalt: Die Klagepartei macht gegen die Beklagten zu 1) bis 3) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an der HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG geltend. Die Klagepartei zeichnete nach Gespräch mit einem Mitarbeiter der Beklagten zu 3) eine Beteiligung. Vor der Zeichnung wurde der Klagepartei der Emissionsprospekt übergeben, dieser war Grundlage der Beitrittsentscheidung. Die Klagepartei macht geltend, der Prospekt sei fehlerhaft. Die Beklagte zu 1) ist unter anderem Initiatorin, Anbieterin, Eigen- und Fremdkapitalvermittlerin des Fonds, Geschäftsbesorgerin und Prospektherausgeberin. Die Beklagte zu 2) ist Treuhandkommanditistin des Fonds mit einer Kapitalanlage von EUR 500,00. Die Beklagten zu 1) und 2) haben im laufenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 18.07.2017 Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrengesetz gestellt. Die Beklagte zu 3) hat mit Schriftsatz vom 06.09.2017 für den Fall der Zulässigkeit des Antrages der Beklagten zu 1) und 2) weitere Feststellungen beantragt. |
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7. |
Eingang des Musterverfahrens bei dem Prozessgericht: 19.07.2017. |