Start Verbraucherschutz Ryanair und ihre Rechte bei Flugstornierungen

Ryanair und ihre Rechte bei Flugstornierungen

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Derzeit befindet sich die Fluggesellschaft Ryanair im Chaos. Was Sie machen können, falls Sie von einer Flugstornierung betroffen sind, hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt. 

Die Fluggesellschaft Ryanair hat zahlreiche Flüge bis März 2018 annulliert. Wer bereits Tickets für eine der betroffenen Strecken gebucht hat, kann den Preis dafür zurück oder einen Ersatzflug verlangen. Zusätzlich können Betroffene Entschädigung fordern, wenn:

  • die Annullierung mit weniger als zwei Wochen Vorlauf bekannt gegeben wurde und
  • die Airline dann keine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung anbieten kann. Zeitlich zumutbar bedeutet bei Flugannullierungen von weniger als sieben Tagen vor dem geplanten Abflug, dass der Ersatzflug höchstens eine Stunde früher als der ursprünglich gebuchte stattfinden darf und man nicht später als zwei Stunden nach dem ursprünglichen Plan am Ziel ist. Wird der Flug zwischen 14 und 7 Tagen vorher abgesagt, darf der Abflug nicht mehr als zwei Stunden vor dem geplanten liegen und die Ankunft nicht später als vier Stunden nach der ursprünglichen Planung.
Wer über die Annullierung mindestens zwei Wochen vorher informiert wird, kann keine Entschädigung, sondern nur den Ticketpreis bzw. eine Ersatzbeförderung verlangen.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. So gibt es 250 Euro bei Flügen bis zu 1500 Kilometern. Bei Flügen innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der EU muss die Airline 400 Euro zahlen. 600 Euro sind es bei noch weiter entfernten Zielen. Weitere Details finden Sie hier.

Bei langen Wartezeiten schreibt die EU den Airlines außerdem vor, sich um das leibliche wie kommunikative Wohl ihrer Gäste zu kümmern. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei Telefongespräche, Telexschreiben, Faxe oder E-Mails. Etwaige Übernachtungen gehen ebenfalls zu Lasten der Gesellschaft: Sie hat das Hotel wie die Fahrt dorthin sowohl zu organisieren als auch zu bezahlen. Akzeptieren Kunden einen Ersatzflug zu einem anderen Airport, muss die Gesellschaft auch die Kosten der Weiterbeförderung zum ursprünglichen Zielort tragen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/ryanair-flugausfall

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