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Verjährung

Etwaige Ansprüche von Anlegern der insolventen “Göttinger-Gruppe“ (“Securenta“) gegen Wirtschaftsprüfer sind nicht mehr durchsetzbar. Das außergerichtlich vor einer Gütestelle betriebene Verfahren habe mangels hinreichend konkretisierter Anträge den Ablauf der Verjährung nicht verhindern können, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig mit Beschluss vom 11.09.2017 (Az.:10 U 1/17 bis 10 U 4/17, 10 U 6/17 bis 10 U 18/17, 10 U 20/17 bis 10 U 68/17; 10 U 70/17 bis 10 U 90/17).

Kläger nahmen Wirtschaftsprüfer in Anspruch

4.500 Anleger der insolventen “Göttinger-Gruppe“ (“Securenta“) hatten über eine Jenaer Anwaltskanzlei Schadensersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfer erhoben. Die Kläger vertraten die Ansicht, die Wirtschaftsprüfer treffe eine Mitschuld an der Unterstützung eines gescheiterten Anlagesystems. In allen über 700 bisher in erster Instanz entschiedenen Verfahren wurden die Klagen abgewiesen. Das Landgericht ging von der Verjährung etwaiger Ansprüche aus. Dagegen legten 340 Kläger Berufung ein.

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-braunschweig-ansprueche-gegen-wirtschaftspruefer-des-securenta-komplexes-sind-verjaehrt

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