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BaFin ordnet Einstellung der Anlagevermittlung durch die A und O Ltd. an
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BaFin ordnet Einstellung der Anlagevermittlung durch die A und O Ltd. an

Die BaFin hat der A und O Ltd. mit Sitz in Stockholm/Kista, Schweden, mit Bescheid vom 31. August 2017 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Anlagevermittlung unverzüglich einzustellen.

Die Mitarbeiter der A und O Ltd. haben die Aktien der Orclass (WKN: A2AQFP) telefonisch vertrieben. Durch diese Tätigkeit erbrachte die A und O Ltd. die Anlagevermittlung grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass sie über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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