Am 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach der Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort veröffentlicht.
Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Kurzpapiere stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss. Zu finden sind diese unter folgender Internetadresse: https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html.