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BaFin droht China Specialty Glass AG Zwangsgelder an

Die China Specialty Glass AG „entwickelt, produziert und verkauft Sicherheitsglas für die chinesische Banken- und Sicherheitsfahrzeugindustrie unter ihrer Marke „Hing Wah”. Das Spezialglas wird primär für den persönlichen Schutz gegen physische Gewalt und erzwungenes Eindringen verwendet. Die Gruppe vertreibt zudem verschiedene Sicherheitsglasprodukte für den Bauglasmarkt.“, laut Eigenpräsentation auf der Webseite.

Das Unternehmen ist auch an der deutschen Börse vertreten (WKN: A1EL8Y / ISIN: DE000A1EL8Y8). Gemäß BaFin hat die AG aber gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen, so dass diese die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro angedroht hat. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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