Start Verbraucherschutz HLO Consulting Group GmbH – Beraterhaftung

HLO Consulting Group GmbH – Beraterhaftung

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Das Oberlandesgericht Braunschweig sorgt mit einem Urteil zur HLO Consulting Group GmbH für Unsicherheit bei den Beratern, die Produkte des genannten Unternehmens an ihre  Kunden verkauft haben. Das OLG verurteilte einen Finanzberater zur Zahlung eines Betrages von 90.000 Euro an eine Klientin. In der Urteilsbegründung dazu heißt es: „Das Oberlandesgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass der Anlageberater das vorliegende Konzept nicht auf Plausibilität überprüft hatte. Dabei sind Anlageberater und -vermittler nach herrschender Rechtsprechung verpflichtet, die von ihnen empfohlenen Finanzprodukte auf Plausibilität zu prüfen. Fehlen im Prospekt grundlegende Informationen oder sind die vorliegenden Kalkulationen in sich offensichtlich unschlüssig, trifft den Berater eine Aufklärungspflicht aus dem Beratungsverhältnis. Er muss außerdem die bisherige Erfahrung, die Risikobereitschaft und das Anlageziel der beratenen Person umfassend berücksichtigen. Im aktuellen Fall hatte es der Berater versäumt, eine ausreichende Plausibilitätsprüfung durchzuführen oder zumindest über die unterlassene Prüfung zu unterrichten. Ihm hätte bei der gebotenen Prüfung unter anderem auffallen müssen, dass Jahresabschlüsse des Unternehmens ausgeblieben waren, der ausgegebene Prospekt lückenhaft war und auch sonst kaum Informationen zur Verfügung gestellt worden sind, die eine seriöse Überprüfung der empfohlenen Anlage ermöglicht hätten. Eine hinreichende Prüfung ist durch den Berater als Fachmann jedoch nicht erfolgt.“

Nun ist also zu erwarten, dass weitere Prozesse gegen Finanzberater folgen werden, die Produkte der HKO Consulting Group GmbH an Ihre Kunden vermittelt hatten, welche dann wiederum viel Geld verloren haben mit der Insolvenz des Unternehmens.

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