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FMA verhängt Sanktion gegen Verantwortlichen der WIENWERT AG
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FMA verhängt Sanktion gegen Verantwortlichen der WIENWERT AG

Die WIENWERT AG hat in mehreren Werbeeinschaltungen und Werbeauftritten im Internet, in E-Mails sowie in Fernsehen und Radio entgegen § 4 Abs 2 KMG den Hinweis auf den Prospekt unterlassen sowie gemäß § 4 Abs 3 KMG irreführend für die WIENWERT-Unternehmensanleihe 1-2017 geworben. Im KMG ist die Bestrafung der juristischen Person nicht vorgesehen.

Die WIENWERT AG selber kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung vorgehen werde. Ihrer Meinung liegt eine irreführende Werbung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot der WIENWERT-Unternehmensanleihe 1 2017 keinesfalls vor.

In Bezug auf einen weiteren Vorwurf der FMA, wonach der Ablauf der Zeichnungsfrist für die Anleihe irreführend beworben worden sei, wurde das Verfahren gegen das Vorstandsmitglied von WIENWERT AG eingestellt.

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