Dark Mode Light Mode

Verfügung der BaFin

Die BaFin hat Herrn Josef Müller, Karlsruhe, mit Bescheid vom 15. August 2017 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Finanzportfolioverwaltung unverzüglich einzustellen.
Müller verfügt über Handlungs- und Vertretungsvollmacht mit Entscheidungsspielraum für die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen. Dadurch, dass er die Verwaltung nicht nur für enge Familienangehörige durchführt, erbringt er die Finanzportfolioverwaltung. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzeröffnungsverfahren der SB&B Future Invest GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

Warnung vor Freedom Club